Besonderheit der Hospizfinanzierung: Warum braucht es viel Geld zur Finanzierung der Hospizarbeit?
Ganz einfach – weil es das Gesetz so will!
Die Krankenkassen bezahlen seit der letzten Gesetzesänderung im Dezember 2015 95% der zuschussfähigen Kosten für jeden Tag, den der Kranke im stationären Hospiz verbringt. Da wird bereits deutlich, dass nicht alle Kosten erstattet werden. Eine ziemliche Lücke in der Finanzierung bleibt offen, die muss mit Spenden und ehrenamtlicher Mitarbeit geschlossen werden.
Auch im ambulanten Bereich gibt es eine Förderung durch die Krankenkassen. Viele Kosten bleiben aber ohne Förderung und müssen durch den Verein getragen werden.
Jede Spende hilft also mit, dass wir unsere Aufgabe erfüllen und schwerkranken Menschen eine liebevolle Umgebung mit professioneller Rund-um-die-Uhr-Versorgung bieten können.
Auf diese Konten können Sie spenden:
Sparkasse Bodensee
IBAN: DE52 6905 0001 0020 8088 95
BIC: SOLADES1KNZ
Volksbank Friedrichshafen-Tettnang eG
IBAN: DE30 6519 1500 0126 2500 06
BIC: GENODES1TET
Spendenaufkommen seit 2001
Seit Bestehen der Hospizbewegung im Jahr 1991 bis Ende 2015 durften wir viele Spenden entgegennehmen. An die St. Anna-Hilfe als Trägerin des stationären Hospizes sind seit 2001 Spenden, Zuschüsse, Zinserträge und Erbteile in Höhe von rund € 870.000 geflossen.
Gemeinnützigkeit
Wir sind als gemeinnütziger Verein durch den Bescheid des Finanzamtes Friedrichshafen anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an:
Verantwortlich
Anita Wilhelm
Schatzmeisterin der Hospizbewegung
Moosstr. 6/3, 88069 Tettnang
Mail: anitawilhelm@gmx.net
Buchhaltung
Nada Herkommer
Hindenburgstr. 3, 88045 Friedrichshafen
Mail: herkommerhospiz@gmx.de