Spannungsfeld Suizid und Weltreligionen
Vortrag von Historiker Ulrich Büttner
„Wer heute nicht da war, hat was verpasst!“ – so die Aussage eines Zuhörers nach dem fulminanten Vortrag des Konstanzer Historikers Ulrich Büttner zu einem wichtigen, gleichwohl schwierigen Thema. Gleich zu Anfang plädierte der Referent dafür, nicht von „Selbstmord“ zu sprechen, sondern den Begriff „Freitod“ zu verwenden, der erst Ende des 19. Jahrhunderts von Philosoph Friedrich Nietzsche eingeführt worden war. In einem großen Bogen von der Antike mit dem berühmten Beispiel des griechischen Philosophen Sokrates und dem Trank aus dem Schierlingsbecher bis zur – fraglich freiwilligen – Witwenverbrennung in der hinduistischen Tradition spürt der Referent der Frage nach der ethischen Zulässigkeit des Freitods nach. Islam, Buddhismus und Hinduismus lehnen die Selbsttötung als unzulässig ab; sog. „Selbstmordattentate“ durch islamistische Fanatiker sind nicht durch den Koran oder die Rechtsprechung der islamischen Geistlichkeit gedeckt. Im Judentum gibt es einen sehr lebendigen Diskurs über die Frage nach der ethischen Zulässigkeit des Freitods im Ausnahmefall, wenn es darum geht, andere Menschen dadurch zu schützen.
Während es bis Mitte des letzten Jahrhunderts in unserem Kulturkreis noch sog. „Selbstmörderfriedhöfe“ gab, die außerhalb von Dörfern und Städten lagen, vollzog sich in der katholischen Kirche durch das II. Vatikanische Konzil (1962 – 1965) unter Papst Johannes XXIII. und seinem Nachfolger Papst Paul VI. ein wahrer Paradigmenwechsel. Man erkannte die möglicherweise verzweifelte Verfasstheit eines potentiellen Freitodkandidaten als Krankheit der Seele an und baute in den nachfolgenden Jahren Anlaufstationen aus wie das Sorgentelefon und Ähnliches. Der Referent stellte fest, auch für sich selbst, dass es in der Auseinandersetzung mit der Frage nach dem Freitod keine dogmatischen Festlegungen geben sollte, dass Entwicklung in der Anschauung und Bewertung Platz haben sollte.
Gesprächsgruppe für Menschen in Trauer
Nicht alleine sein, sich mitteilen können, gehört werden – in geschütztem Raum
Wir treffen uns regelmäßig an sechs Abenden in vertrauensvoller Atmosphäre
• Mittwoch, 30 April 2025
• Mittwoch, 14. Mai 2025
• Mittwoch, 04. Juni 2025
• Mittwoch, 25. Juni 2025
• Mittwoch, 09. Juli 2025
• Mittwoch, 23. Juli 2025
Beginn jeweils 18.00 Uhr, Dauer 2 Stunden
Veranstaltungsort
Franziskuszentrum (Konferenzraum, EG), Franziskusplatz 1, 88045 Friedrichshafen
Anmeldung bis 22. April 2025 bei
Birgitta Radau, Telefon +49173 37 11 226
birgitta.radau@stiftung-liebenau.de